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Elektroinstallationen selbst gemacht...

Schutzmaßnahmen
für die Einhaltung des Personen- und Sachschutzes

Beim Betreiben elektrischer Anlagen dürfen Personen oder Nutztiere nicht geschädigt werden. Ebenso darf auch keine Gefährdung von Sachwerten entstehen. Deshalb sind zur Vermeidung und Verhütung von elektrischen Unfällen Schutzmaßnahmen vorzusehen.

Treten in elektrischen Anlagen oder Geräten Fehler auf, muss das Bestehenbleiben einer zu hohen Berührungsspannung verhindert werden.
Dies kann z.B. durch automatisches Abschalten der Anlage erreicht werden.

 

Basisschutz

Mit dieser Maßnahme wird der Schutz gegen elektrischen Schlag im Normalbetrieb sichergestellt.
Normalbetrieb bedeutet, dass kein Fehler in der elektrischen Anlage vorliegt.

Das Erreichen des Basisschutzes wird durch die Basisisolierung oder durch Abdeckungen gewährleistet.
Gefährliche aktive Teile dürfen nicht berührbar sein. Berührbare leitfähige Teile dürfen unter keinen Bedingungen zu gefährlichen aktiven Leitern werden.

Basisisolierung aktiver Teile
Aktive Teile sind vollständig mit einer elektrisch und mechanisch widerstandsfähigen Isolierung zu umhüllen. Die Isolierung muss so beschaffen sein, dass man sie nur durch Zerstören entfernen kann. Oxidschichten, Faserstoffumhüllungen, Lack und Emaille-Überzüge erfüllen diese Anforderungen nicht.

Abdeckungen oder Umhüllungen
Abdeckungen oder Umhüllungen, z.B. von Schalter oder Steckdosen, schützen gegen direktes Berühren. Sie müssen mindestens der Schutzart IP 2X oder IP XXB entsprechen. Bei leicht zugänglichen Oberflächen von Abdeckungen ist eine Mindestschutzart von IP 4X oder IP XXD vorgeschrieben. Abdeckungen oder Umhüllungen müssen sicher befestigt und nur mit Werkzeug entfernbar sein.

Der Basisschutz ist erforderlich, wenn die Betriebsspannung 25V Wechselspannung
oder 60V Gleichspannung überschreitet und wird kategorisiert mit den Schutzklassen.

 

  • Schutzklasse 0
    Neben der Basisisolierung besteht kein besonderer Schutz gegen einen elektrischen Schlag. Der Anschluss an das Schutzleitersystem ist nicht möglich. Der Schutz ist ausschließlich durch die Umgebung des Betriebsmittels sicherzustellen.
  • Schutzklasse I
    bei dieser Klasse werden elektrische Betriebsmittel mit dem Schutzleitersystem verbunden
  • Schutzklasse II
    bei dieser Klasse werden elektrische Betriebsmittel durch doppelte oder verstärkte Isolation geschützt
  • Schutzklasse III
    bei dieser Klasse werden elektrische Betriebsmittel mittels Schutzkleinspannung geschützt

 

 

Fehlerschutz

Mit dieser Maßnahme wird der Schutz gegen elektrischen Schlag im Fehlerfall sichergestellt.
Sobald ein Fehler in der elektrischen Anlage vorliegt, muss der Fehlerschutz abschalten.

In den aktuellen Elektroinstallationen wird eine Reduktion der Abschaltzeit angestrebt. Diese wird mittels der sogenannten automatischen Abschaltung im Fehlerfall erreicht.

Diese automatische Abschaltung wirrd mittels Überstromschutzeinrichtungen (z.B. Leitungsschutzschalter) oder eines Fehlerstromschutzschalters (RCD) gewährleistet.

 folgende Abschaltzeiten sind dabei einzuhalten.

  • ≤ 32A alle Endstromkreise die keine Steckdosen beinhalten  →  ≤ 0,4 sekunden
  • > 32A alle Endstromkreise die keine Steckdosen beinhalten  →  ≤ 5 sekunden
  • ≤ 32A alle Endstromkreise die Steckdosen beinhalten  →  ≤ 0,4 sekunden
  • ≤ 63A alle Endstromkreise die Steckdosen beinhalten  →  ≤ 0,4 sekunden
  • > 63A alle Endstromkreise die keine Steckdosen beinhalten  →  ≤ 5 sekunden
  • ≤ Verteilerstromkreise (Zuleitungen)  →  ≤ 5 sekunden

 

 

 

Zusatzschutz

Der Zusatzschutz ist eine zusätzliche Maßnahme, wenn der Basisschutz oder der Fehlerschutz versagen.
Als Zusatzschutz dient z.B. der Einbau einer Fehlerstromschutzeinrichtung.

 

Allgemeiner Sicherheits Hinweis:

Das arbeiten mit Strom kann Lebensgefährlich sein und sollte daher auch nur von Fachleuten ausgeführt werden!! Grundsätzlich gilt: Alle Arbeiten an Teilen, die unter Spannung stehen, sind verboten.

Daher muss man vor den Arbeiten die Anlage freischalten. Unter Freischalten versteht man, das die Spannung an einer Anlage abgeschaltet wird.
Dies kann man zum Beispiel erreichen durch:

  • Ausschalten des Leitungsschutzschalter
  • Herausdrehen von Schmelzsicherungen
  • Ziehen von NH-Sicherungen
  • Ausschalten von Fehlerstromschutzschalter
  • Ausschalten von Motorschutzschalter
  • Ausschalten des Hauptschalters
  • Bei Elektrogeräten mit Stecker, den Stecker ziehen.

Vorschriften zu elektrischen Leitungen und deren Verlegung, zu Installationsbereichen, zur Absicherung und Schutz von Stromkreisen etc. durch VDE sowie die TAB des zuständigen Energieversorgers sind immer ohne Ausnahme einzuhalten. Nötigenfalls sollte sich entsprechende Fachliteratur aus dem Buchhandel oder direkt bei Ihrem Energieversorger zugelegt und zu Rate gezogen werden.

 

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